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Zudem wird die religiöse Praxis anerkannt: Der erste Tag des Ramadanfestes sowie der erste Tag des Opferfestes werden als islamische Feiertage gewürdigt. Im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Schulgesetzes können Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen freigestellt werden.