In Bezug auf die Priesterweihe der Frauen hat die Kirche gesprochen, und sie sagt: Nein --- Johannes Paul II. hat das gesagt, doch in definitiver Form. Diese Tür ist verschlossen``. (Papst Franziskus, Aus der Pressekonferenz während des Rückflugs nach dem Weltjugendtag in Rio de Janeiro (28- Juli 2013).)
,,Hinsichtlich der Weihe von Frauen in der Katholischen Kirche hat der heilige Johannes Paul II. das letzte klare Wort gesprochen, und das bleibt. Das gilt.`` (Papst Franziskus, Aus der Antwort des Heiligen Vaters an Anna Kristina Kappelin für Sveriges TV während der (sic) Rückflugs von der Apostolischen Reise nach Schweden (1. November 2016).)
,,Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition, obgleich sie von allen akzeptiert werden muss. Niemand darf ihr öffentlich widersprechen`` (Papst Franziskus, ,,Antworten`` des Heiligen Vaters ,,auf die Dubia von zwei Kardinälen`` (11. Juli 2023))
Wir stehen einer verbindlichen Entscheidung gegenüber, die auch der Jurisdiktionsgewalt des Papstes unterliegt, mit genauen disziplinarischen Konsequenzen, die dargelegt sind in den Normen über die Straftaten, die der Kongregation für die Glaubenslehre reserviert sind (11. Oktober 2021):
Art. 5.
Der Kongregation für die Glaubenslehre ist auch die schwerwiegendere Straftat der versuchten Weihe einer Frau vorbehalten:
1° Wenn derjenige, der die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, dem CIC unterstehende Christgläubige sind, verfallen diese der Exkommunikation als Tatstrafe, deren Aufhebung nach can. 1379 § 3 CIC dem Apostolischen Stuhl Vorbehalten ist.
2° Wenn aber derjenige, der die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, dem CCEO unterstehende Christgläubige sind, sind diese mit der großen Exkommunikation zu bestrafen, deren Aufhebung dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist.
Obwohl dieses Thema heute in der gesamten Kirche als abgeschlossen betrachtet werden muss, hat der Heilige Vater Franziskus eine Überlegung formuliert, die hilft, den Sinn dieser Lehre zu verstehen, und dazu einlädt, andere Möglichkeiten zu finden, um eine stärkere Beteiligung von Frauen zu begünstigen:
,,Die Beanspruchung der legitimen Rechte der Frauen aufgrund der festen Überzeugung, dass Männer und Frauen die gleiche Würde besitzen, stellt die Kirche vor tiefe Fragen, die sie herausfordern und die nicht oberflächlich umgangen werden können. Das den Männern vorbehaltene Priestertum als Zeichen Christi, des Bräutigams, der sich in der Eucharistie hingibt, ist eine Frage, die nicht zur Diskussion steht, kann aber Anlass zu besonderen Konflikten geben, wenn die sakramentale Vollmacht zu sehr mit der Macht verwechselt wird. Man darf nicht vergessen, dass wir uns, wenn wir von priesterlicher Vollmacht reden, »auf der Ebene der Funktion und nicht auf der Ebene der Würde und der Heiligkeit« befinden.
Das Amtspriestertum ist eines der Mittel, das Jesus zum Dienst an seinem Volk einsetzt, doch die große Würde kommt von der Taufe, die allen zugänglich ist. Die Gleichgestaltung des Priesters mit Christus, dem Haupt- das heißt als Hauptquelle der Gnade --- schließt nicht eine Erhebung ein, die ihn an die Spitze alles Übrigen setzt. In der Kirche begründen die Funktionen » keine Überlegenheit der einen über die anderen «. Tatsächlich ist eine Frau, Maria, bedeutender als die Bischöfe. Auch wenn die Funktion des Amtspriestertums sich als ,, hierarchisch " versteht, muss man berücksichtigen, dass sie » ganz für die Heiligkeit der Glieder Christi bestimmt« ist. Ihr Dreh- und Angelpunkt ist nicht ihre als Herrschaft verstandene Macht, sondern ihre Vollmacht, das Sakrament der Eucharistie zu spenden; darauf beruht ihre Autorität, die immer ein Dienst am Volk ist. Hier erscheint eine große Herausforderung für die Hirten und für die Theologen, die helfen könnten, besser zu erkennen, was das dort, wo in den verschiedenen Bereichen der Kirche wichtige Entscheidungen getroffen werden, in Bezug auf die mögliche Rolle der Frau mit sich bringt.`` (Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium (24. November 2013), 104.)
b) Ein anderes Thema, zu dem eine Ortskirche keinerlei Möglichkeit hat, eine andere Meinung zu vertreten, betrifft die homosexuellen Handlungen. Denn auch wenn man anerkennt, dass es aus subjektiver Sicht verschiedene Faktoren geben kann, die uns auffordern, nicht über die Menschen zu urteilen, ändert dies in keiner Weise die Bewertung der objektiven Sittlichkeit dieser Handlungen.
Die beständige Lehre der Kirche betont, dass ,,die objektive moralische Bewertung sexueller Beziehungen zwischen Personen desselben Geschlechts genau und sicher feststeht. Eine andere Frage, die hier nicht zur Diskussion steht, ist der Grad der subjektiven moralischen Anrechenbarkeit solcher Beziehungen in jedem einzelnen Fall. `` (Kongregation für die Glaubenslehre, Notifikation bezüglich einiger Schriften von P. Marciano Vidal, C.Ss.P. (22. Februar 2001).)
Aus dem Vatikan, 23. Oktober 2023
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